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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum03 / 2004 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NUERNBERG – Beschluss, 7 WF 719/04 vom 30.03.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, GVG
Leitsatz:1. Zur Entscheidung über die Erinnerrung eines Rechtsanwalts gegen die Festsetzung seiner Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe ist auch dann die allgemeine Zivilabteilung des Amtsgerichts - und nicht das Familiengericht - zuständig, wenn die Beratung Angelegenheiten betroffen hat, für die bei gerichtlicher Geltendmachung das Familiengericht zuständig wäre.

2. Hat insoweit entgegen 1. das Familiengericht entschieden, hat über eine gegen dessen Entscheidung eingelegte Beschwerde der Familiensenat des Oberlandesgerichtes zu befinden.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 719/04



OLG-NUERNBERG – Beschluss, 9 W 1014/04 vom 30.03.2004

Rechtsgebiete:GKG
Leitsatz:Unter § 16 Abs. 2 GKG fällt nicht die Räumungs- und Herausgabeklage des Grundstücksverkäufers gegen den Käufer.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 9 W 1014/04

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 7 UF 3065/03 vom 29.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, VAHRG
Leitsatz:1. Zur Frage der Berechnung des Ehezeitanteils einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung, deren Höhe sich ausschließlich an entrichteten Beiträgen orientiert.

2. Zur Frage der Dynamik von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung im Leistungsteil bei durchschnittlichen jährlichen Erhöhungen zwischen 1,38 % und 1,51 % in den letzten 10 Jahren.

3. Zur Berechnung des Ehezeitanteils bei sog. "limitierten Versorgungen" im Rahmen der privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 UF 3065/03

OLG-NUERNBERG – Beschluss, Ws 242/04 vom 23.03.2004

Rechtsgebiete:BayStrUBG
Leitsatz:1. Für eine Unterbringung nach Art. 1 BayStrUBG i.V.m. dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.02.2004 - Az.: 2 BvR 834/02 - müssen nachträglich Tatsachen eingetreten sein, die selbst in hohem Maß die Gefährlichkeit des Täters manifestieren. Die bloße Feststellung fortdauernder Gefährlichkeit genügt nicht.

2. Die Therapieverweigerung allein genügt als neue Tatsache nicht.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, Ws 242/04


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