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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum10 / 2003 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NUERNBERG – Beschluss, 3 W 3340/03 vom 31.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens, für das Prozeßkostenhilfe bewilligt werden sollte.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 3340/03



OLG-NUERNBERG – Urteil, 10 UF 2204/03 vom 27.10.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Besucht ein Kind einen Ganztagskindergarten, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, können die hierfür anfallenden Kosten nur beim erwerbstätigen Elternteil, nicht aber beim Kind bedarfserhöhend eingestellt werden. Dies gilt in der Regel auch für die darin enthaltenen Kosten einer nur halbtägigen - üblichen - Kindergartenbetreuung, jedenfalls dann, wenn der Kindesunterhalt nach Gruppe 6 und höher der Düsseldorfer Tabelle bezahlt wird.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 10 UF 2204/03

OLG-NUERNBERG – Urteil, 4 U 2515/02 vom 22.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, GG, BayStrWG
Leitsatz:1. Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers erstreckt sich - in eingeschränktem Umfang - auch auf Straßenbankette.

2. Auf einer engen Zufahrtsstraße zu einem Kieswerk mit Begegnungsverkehr von Kiestransportern müssen die Bankette vorsichtigen Ausweichmanövern beladener LKW standhalten. Allerdings müssen die Bankette jedenfalls im Randbereich nicht so befestigt sein, dass sie auch das Gewicht überschwerer Fahrzeuge (hier: Autokran von 48 t) aufnehmen können.

3. Es stellt einen zusätzlichen Fahrfehler dar, mit einem überschweren und einem hohen Schwerpunkt versehenen Fahrzeug auf dem Randbereich des Banketts, an das sich ein Graben anschließt, ohne zwingenden Grund stehen zu bleiben, weil dadurch das Nachgeben des Banketts noch begünstigt wird.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 4 U 2515/02

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 11 WF 2581/03 vom 20.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Im vereinfachten Unterhaltsverfahren kann der Unterhaltspflichtige seine Leistungsunfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt wirksam nur dann vorbringen, wenn der eingeführte Vordruck ausgefüllt vorgelegt wird. Die Darstellung der Einkünfte in einem Schriftsatz unter Beifügung von Belegen kann die Vorlage des eingeführten Vordrucks nicht ersetzen.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 11 WF 2581/03


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