JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 08 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, BayStrWG |
| Leitsatz: | 1) Zu den Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht an innerstädtischen Kreuzungen. 2) Bei einer "verkehrswichtigen" Einbahn-Straße mit zwei parallel laufenden Fahrspuren muss mit einer derart zügigen Fahrweise gerechnet werden, dass jedenfalls der Bereich vor ampelgeregelten Kreuzungen als "gefährlich" in den jeweiligen Räum- und Streuplan aufzunehmen ist. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 4 U 1635/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schadensrecht, Haftung bei fehlerhafter Tätowierung |
| Leitsatz: | 1. Die Einwilligung in eine Tätowierung beseitigt grundätzlich die Rechtswidrigkeit dieses Eingriffs. Sie bezieht sich jedoch nur auf eine nach den Regeln der Kunst durchgeführte Arbeit. 2. Wird die Tätowierung unprofessionell und technisch mangelhaft durchgeführt, so liegt darin eine Schadensersatzansprüche auslösende unerlaubte Handlung, da der Körper fahrlässig und widerrechtlich verletzt wird. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 1663/03 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Aufdrängen von Dienstleistungen |
| Leitsatz: | 1. Die Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit des Zusendens unbestellter Waren sind für das Aufdrängen nicht verlangter Dienstleistungen entsprechend anwendbar. 2. "Aufdrängen" von Dienstleistungen verlangt nicht, dass diese auch tatsächlich erbracht werden. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 1661/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Läßt der Nichtabhilfebeschluß nicht erkennen, daß das Gericht die Argumente des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen und sich damit auseinandergesetzt hat, liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der die Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses insbesondere dann rechtfertigen kann, wenn rechtliches Gehör vor Erlaß des angefochtenen Beschlusses nicht gewährt wurde. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 13 W 2362/03 | |