JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 06 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Gegen die Ablehnung der Aufnahme eines ausgesetzten Verfahrens ist die sofortige Beschwerde zulässig. 2. Die Aufnahme kann nicht mit der Begründung versagt werden, dem Kläger sei im Parallelverfahren, das der Beklagte betreibe, der Streit verkündet worden, die Interventionswirkung gebiete die Aussetzung. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 6 W 1531/03 | |
"Oberlandesgericht Nürnberg - Entscheidungen 06 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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