JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 04 / 2003
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Der Kindsmutter, die gegen den Vater des gemeinsamen Kindes einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1615 l BGB geltend machen will, steht gegen diesen ein Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB zu. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 9 UF 225/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Der Verfall von Restguthaben aus einem Telefonkartenvertrag über eine nicht chipgebundene CallingCard durch Befristung deren Gültigkeitsdauer verstößt gegen § 307 BGB. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 3262/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Umfang der Prozessvollmacht |
| Leitsatz: | Die für die Klage erteilte Prozessvollmacht erstreckt sich auch auf eine aus dem Rechtsstreit hervorgegangene Vollstreckungsabwehrklage, gleich, ob diese gegen den ursprünglichen Gegner oder (z.B. wegen Forderungsabtretung und/oder Titelumschreibung) gegen einen Dritten erhoben wird. OLG Nürnberg, vom Aktenzeichen: |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 212/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostenerstattung nach Eilverfahren |
| Leitsatz: | 1. Erweist sich im Hauptsacheverfahren, daß ein Verfügungs- bzw. Arrestgrund von Anfang an nicht bestand, hat der Verfügungskläger auch die Kosten des Eilverfahrens zu tragen. Eine Erstattung dieser Kosten kann vom Verfügungsbeklagten im Verfahren gem. § 927 ZPO erreicht werden. 2. Solange das Hauptsacheverfahren noch anhängig ist, kann ein Verfahren, in dem der ehemalige Verfügungskläger aus anderen Gründen Kostenerstattung verlangt, ausgesetzt werden. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 568/03 | |