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Oberlandesgericht Nürnberg
Entscheidungen 02 / 2003
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-NUERNBERG – Urteil, 6 U 1836/02 vom 28.02.2003
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zeugenvernehmung in Rechtshilfeverfahren und Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme |
| Leitsatz: | Das Gericht darf von einer Zeugenvernehmung nicht deshalb in Rechtshilfeverfahren absehen, weil es das Beweisergebnis ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht sachgerecht würdigen könne. Eine entsprechende Anwendung von § 375 Abs. 1a ZPO scheidet aus. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 6 U 1836/02 |
OLG-NUERNBERG – Beschluss, 10 WF 3965/02 vom 27.02.2003
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Leitsatz: | Eine Beweisgebühr ist bereits dann angefallen, wenn der beauftragte Rechtsanwalt an der Fassung des Beweisbeschlusses mitgewirkt hat. Unerheblich ist dann, dass er im Zeitpunkt der Beweiserhebung nicht mehr mit der Vertretung beauftragt war. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 3965/02 |
OLG-NUERNBERG – Urteil, 3 U 2626/02 vom 25.02.2003
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Leitsatz: | 1. Die Kurzbezeichnung "Leihhaus Nürnberg" ist nicht nur beschreibender Natur, sondern hat Unterscheidungskraft und wird vom Verkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst. Dabei ist auch der Entstehungsgeschichte der Bezeichnung Rechnung zu tragen, die zugleich auf die Verkehrsauffassung ausstrahlt.
2. Die Benutung dieser Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr - insbesondere durch Verwendung der Domain »www.leihhaus-nuernberg.de« - durch Dritte ist geeignet, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen, und ist deswegen zu unterlassen. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 2626/02 |
OLG-NUERNBERG – Beschluss, 13 U 3187/02 vom 24.02.2003
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