JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | GKG KV |
| Leitsatz: | Die Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG tritt nicht ein, wenn die zunächst erhobene Teilklage nach Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung erweitert und später die Klage insgesamt zurückgenommen wird. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 13 W 3607/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Prozeßkosten für einen gewerblichen Rechtsstreit sind gewöhnliche Betriebsausgaben, die aus dem Unternehmen aufzubringen sind. Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kommt deshalb nur bei insolvenzreifen Unternehmen in Betracht. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 6 W 3409/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ein Gericht darf einen Prozeßvergleich nicht eigenmächtig ergänzen, auch wenn die Ergänzung nur die bestehende Rechtslage wiedergibt. Gegen eine Ergänzung der Kostenregelung ist die Beschwerde zulässig. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 6 W 3560/02 | |
"Oberlandesgericht Nürnberg - Entscheidungen 12 / 2002 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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