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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum11 / 2002 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-NUERNBERG – Beschluss, 7 WF 3360/02 vom 19.11.2002

Rechtsgebiete:BRAGO
Leitsatz:Der im Rahmen der Prozeßkostenhilfe tätige Rechtsanwalt hat einen Anspruch auf eine Vergleichsgebühr, wenn er der Partei "zur Wahrung der Rechte" für den ersten Rechtszug beigeordnet ist und der Rechtsstreit durch einen unter seiner Mitwirkung zustande gekommenen außergerichtlichen Vergleich und eine sich daran anschließende Klagerücknahme erledigt wird.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 WF 3360/02



OLG-NUERNBERG – Beschluss, 10 WF 3334/02 vom 14.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Wird ein Auskunftsbegehren "sofort" anerkannt, so führt dies nur dann zur Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Kläger, wenn die Auskunft zugleich oder unverzüglich erteilt wird. Die Kostenentscheidung kann nicht anders lauten, weil sie zeitverzögert ergangen ist und die Auskunft zwischenzeitlich erteilt wurde.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 3334/02

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 3 W 3373/02 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:GKG KV
Leitsatz:Die Gebührenermäßigung nach KV 1211 b GKG hängt nicht davon ab, ob das Anerkenntnisurteil hinsichtlich seiner Kostenentscheidung begründet werden muss.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 3373/02

OLG-NUERNBERG – Urteil, 12 U 1326/02 vom 06.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, RBerG
Leitsatz:1. Eine ohne wirksame Vollmacht (Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das RBerG) erklärte Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung kann nicht nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung als genehmigt gewertet werden.

2. Das Geltendmachen der fehlenden Vollmacht ist nicht treuwidrig, wenn zwar der Darlehensvertrag eine Verpflichtung zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthält, dieser Vertrag aber gleichfalls von einem aufgrund nichtiger Vollmacht handelnden Vertreter abgeschlossen wurde und insoweit eine Rechtsscheinhaftung in Betracht kommt.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 12 U 1326/02


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