JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 08 / 2002
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ, BGB |
| Leitsatz: | Wird eine Gewinnzusage nach § 661 a BGB aus dem Ausland an einen Verbraucher mit Wohnsitz im Inland versandt, um ihn zum Abschluß eines Vertrages über die Lieferung beweglicher Sachen zu veranlassen, kann er seinen Anspruch aus diesem Gewinnversprechen im Verbrauchergerichtsstand nach Art. 14 Abs. 1 EuGVÜ einklagen. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 4 U 641/02 | |
| Rechtsgebiete: | PatG |
| Leitsatz: | Das "Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem des geistigen Eigentums" enthält in Bezug auf § 143 Abs. 5 PatG keine § 134 entsprechende Übergangsvorschrift. Die Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Patentanwalts richtet sich deshalb danach, ob er nach Inkrafttreten des Gesetzes (01.1.2002) an dem Rechtsstreit mitgewirkt hat. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 2502/02 | |
| Rechtsgebiete: | StrEG |
| Schlagworte: | Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden |
| Leitsatz: | 1) Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hat - vom Ausnahmefall des § 11 StrEG abgesehen - nur der frühere Beschuldigte selbst nicht aber ein Drittgeschädigter. 2) Entschädigung steht dem Beschuldigten nur insoweit zu als er durch die Strafverfolgungsmaßnahme in eigenen Rechten beeinträchtigt wurde; einen bloßen "Reflexschaden", als Folge einer Maßnahme gegen Dritte bekommt er nicht ersetzt. 3) Wird durch eine Strafverfolgungsmaßnahme eine GmbH geschädigt, deren Alleingesellschafter der Beschuldigte ist, so kommt ein eigener Anspruch des entschädigungsberechtigten Beschuldigten ("gesellschafterfreundlicher Durchgriff") nur darin in Betracht, wenn die Maßnahme dessen eigenen Rechte nicht jedoch schon dann, wenn sie allein Rechte der Gesellschaft beeinträchtigt hatte (hier: Beschlagnahme von GmbH-Eigentum). 4) Im gerichtlichen Verfahren nach § 13 StrEG kann der Berechtigte nur solche Ansprüche geltend machen, die er bereits im vorgeschalteten Justizverwaltungsverfahren angemeldet hatte. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 2125/02 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO |
| Leitsatz: | Für Maßnahmen nach §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes sind auch bei Ehegatten, die länger als 6 Monate getrennte Haushalte führen, die allgemeinen Zivilgerichte, nicht die Familiengerichte zuständig. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 7 AR 2452/02 | |