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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum07 / 2002 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-NUERNBERG – Beschluss, 10 WF 1963/02 vom 19.07.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BSHG
Leitsatz:Schutzwürdiger Wohnraum i.S.d. § 88 Abs. 2 BSHG liegt dann nicht mehr vor, wenn die gemeinsame Ehewohnung verkauft und der Erlös in Kenntnis der Kosten des laufenden Scheidungsverfahrens von einem Ehegatten in eine Eigentumswohnung investiert wird.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 1963/02



OLG-NUERNBERG – Urteil, 4 U 1001/02 vom 03.07.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung
Leitsatz:1. Zu den Sorgfaltspflichten des Führers eines Rettungsfahrzeugs, der bei Rotlicht eine Kreuzung überqueren will.

2. Rechnet ein Kfz.-Sachverständiger, von der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall eingeschaltet hatte, statt nach konkretem Zeitaufwand pauschal ab und hat der Geschädigte keinen Anlass, die Angemessenheit der so errechneten Vergütung in Zweifel zu ziehen, so muss ihm der Schadensersatzpflichtige die aufgewendeten Gutachterkosten auch dann ersetzen, wenn dieser selbst sie für überhöht hält. Jedoch kann der Ersatzpflichtige verlangen, dass ihm der Geschädigte eventuelle Ansprüche gegen den Sachverständigen auf Rückzahlung überhöhter Vergütung abtritt.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 4 U 1001/02

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 10 WF 1088/02 vom 01.07.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BRAO
Leitsatz:Eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach §§ 59 c ff BRAO kann im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung einer Partei gemäß § 121 Abs. 1 ZPO im Scheidungsverfahren beigeordnet werden.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 1088/02

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 4 W 1675/02 vom 01.07.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Sofortiges Anerkenntnis, Streitwert einer Freigabe-Klage
Leitsatz:1) Das Anerkenntnis eines Anspruchs, der erst im Laufe des Prozesses fällig wird, kann nicht mehr als "sofortiges" Anerkenntnis gewertet werden, wenn es der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung noch zu einer Erörterung der Sach- und Rechtslage kommen lässt und erst dann, wenn auch noch vor Antragstellung, den Anspruch anerkennt.

2) Der Streitwert einer Klage auf Freigabe eines hinterlegten Betrages richtet sich danach, in welcher Höhe (einschließlich Nebenforderungen) der Beklagte dem Kläger die Herausgabe streitig macht.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 1675/02


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