JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Beauftragt der Auslober eines Architektenwettbewerbs bei der Verwirklichung der Aufgabe keinen der Preisträger, sondern einen Dritten, so müssen die übergangenen Preisträger eventuelle Schadensersatzansprüche grundsätzlich gemeinsam geltend machen. Zur eigenständigen Verfolgung ist ein Preisträger jedoch dann befugt, wenn der Auslober seine Bevorzugung vor den übrigen Preisträgern bereits konkret zu erkennen gegeben hatte, bevor er sich dann doch für einen Nicht-Preisträger entschied. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 4 U 391/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRAGO |
| Leitsatz: | Ob durch die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts "weitere Kosten" i. S. v. § 212 Abs. 3 ZPO entstehen, kann nicht allein nach dessen Reisekosten beurteilt werden. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 1631/02 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B |
| Leitsatz: | Ein Mangel i.S.d § 13 Abs. 1 VOB/B liegt nicht vor, soweit mit einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 13 U 979/02 | |
| Rechtsgebiete: | AKB, VVG |
| Leitsatz: | 1. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Führerscheinklausel in § 2 Nr. 2 c AKB durch technische Eingriffe, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Motorrades erhöhen, führt bereits dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers nach erfolgter Kündigung, wenn der Unfall nicht ausschließbar auf Risiken zurückzuführen ist, deren Eintritt durch die zulässige geringere Höchstgeschwindigkeit ausgeschlossen werden solle (wechselseitiges gefährliches Überholen von Motorrad und Pkw). 2. Die Beweislast für den fehlenden Rechtswidrigkeitszusammenhang obliegt nach § 6 Abs. 2 WG dem Versicherungsnehmer. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 8 U 3687/01 | |