JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 05 / 2002
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Haben die Parteien in einem Prozeßvergleich die Verteilung der Kosten einschließlich, derjenigen eines selbständigen Beweisverfahrens der Entscheidung des Gerichts gemäß § 91a ZPO unterstellt, und hebt dieses die Kosten des Rechtsstreits mit der Begründung gegeneinander auf, der Verfahrensausgang sei nicht anzusehen gewesen, so ist von der Absicht des Gerichts auszugehen, jeder Partei, auch die Hälfte der Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 13 W 1304/02 | |
| Rechtsgebiete: | EEG |
| Leitsatz: | 1. Kann der Anschluß einer Photovoltaikanlage an den kürzest entfernten Einspeisungspunkt des nach § 3 EEG verpflichteten Netzbetreiber nur unter unzumutbaren wirtschaftlichen Netzausbaukosten vorgenommen werden, so ist der Netzbetreiber nach § 3 Abs. 1 S. 3 EEG verpflichtet, falls möglich - durch einen wirtschaftlich zumutbaren Ausbau des Netzes einen alternativen Einspeisungspunkt zur Verfügung zu stellen. 2. Die Verlegung einer Anschlußleitung von einer dem EEG unterfallenden Photovoltaikanlage zu dem Netz des nach § 3 EEG verpflichteten Netzbetreibers kann eine Maßnahme des Netzausbaus im Sinne von § 10 Nr. 2 S. 1 EEG sein. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 4066/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | ärztliche Aufklärungspflicht bei seltener tödlich verlaufender Krankheit hinsichtlich neuer Therapie |
| Leitsatz: | Übernimmt der ärztliche Vorstand eines Universitätsinstituts die dauernde Behandlung eines Patienten, der an einer seltenen (einmal pro 1 Million Geburten), in sein Fachgebiet fallenden, tödlichen Krankheit leidet, hat er den Patienten über eine neue im Laufe der Behandlung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften erörterte und dort als heilende Therapie erachtete Behandlungsmöglichkeit aufzuklären, insbesondere wenn diese Therapie schon erfolgreich angewandt wurde, während die vom Arzt bisher vorgenommene Therapie nur symptombezogen und zeitlich hinauszögernd wirkt. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 5 U 4225/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ein sofortiges Anerkenntnis kann auch noch nach Ablauf der Notfrist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO und der in ihr erklärten Anzeige der Verteidigungsabsicht abgegeben werden. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 3 W 1144/02 | |