JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 08 / 2001
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Leitsatz: | Bei einem Vergleichsabschluß im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren ist der Streitwert nicht nur nach dem vereinbarten Betrag, sondern nach dem Klageantrag zu bemessen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn vor Vergleichsabschluß einschränkend Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 2051/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Grundsätzlich erstattungsfähig sind die Reisekosten eines beim Prozeßgericht zwar postulationsfähigen, aber nicht zugelassenen Rechtsanwalts jedenfalls dann, wenn dem streitigen Verfahren ein Mahnverfahren vorausging, in welchem der Gläubiger mit einem Widerspruch nicht rechnen mußte. 2. Überträgt der Prozeßbevollmächtigte in einem solchen Fall die Vertretung in der mündlichen Verhandlung einem anderen Rechtsanwalt, so sind die durch die Unterbevollmächtigung entstandenen Kosten in Höhe der fiktiven Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten ersatzfähig. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 1 W 1796/01 | |
"Oberlandesgericht Nürnberg - Entscheidungen 08 / 2001 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum