( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NürnbergVerkündungsdatum03 / 2001 

Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungen 03 / 2001



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-NUERNBERG – Beschluss, 11 WF 320/01 vom 05.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO, EGBGB
Leitsatz:ZPO § 606 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EGBGB Art. 5; 17 Abs. 1; 14 Abs. 1 Nrn. 1, 2; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) vom 28.07.1951 Art. I A in Verbindung mit Protokoll vom 21.01.1967 Art. I; BGB § 1565; iranisches ZGB Art. 1130

1. Asylbewerber (hier: iranische Eheleute) haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, wenn sie sich bereits längere Zeit (hier: 3 bzw. 7 Jahre) in Deutschland aufhalten und damit auch Aufenthaltswille und Eingliederung in die soziale Umwelt gegeben sind, selbst wenn der Asylantrag abgelehnt und die Ausreise angeordnet wurde.

2. Das für das Scheidungsverfahren maßgebliche materielle Recht (deutsches oder iranisches Recht) ist danach zu bestimmen, ob abgelehnte Asylbewerber Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 haben oder nicht.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 11 WF 320/01



OLG-NUERNBERG – Beschluss, 10 WF 681/01 vom 02.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:Ein nur auf § 1612 b Abs. 5 BGB gestütztes Abänderungsbegehren kann dann nicht nach 323 ZPO im Wege der Abänderungsklage verfolgt werden, wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners für den erhöhten Zahlbetrag offenkundig ist. Vielmehr muss dieses Begehren zunächst im vereinfachten Verfahren nach § 655 ZPO verfolgt werden.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 681/01


Seite:   1  2  3  4 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-nuernberg/uebersicht-2001-03-4

"Oberlandesgericht Nürnberg - Entscheidungen 03 / 2001 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN