JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 01 / 2001
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Anlass zur Klageerhebung über den vollen Unterhalt hat der Schuldner von Trennungsunterhalt auch dann gegeben; wenn er zwar einen Sockelbetrag bezahlt hat, der tatsächlich geschuldete Unterhalt jedoch erheblich höher ist und keinerlei Sicherung für die weitere Bezahlung bestand. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 124/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Begründung der Streitwert-Festsetzung 1. Ein Streitwert-Beschluß bedarf jedenfalls dann einer Begründung, wenn die Angaben der Parteien zur Höhe des Streitwerts erheblich auseinander gehen. 2. Enthält ein angefochtener Streitwert-Beschluss keine Begründung, so kann - und muss - diese spätestens im Rahmen der Entscheidung über die Abhilfe nachgeholt werden. Geschieht dies nicht, so kann dieser Begründungs-Mangel zur Zurückverweisung führen, wenn es nach Lage der Dinge zweckmäßig erscheint, die Streitwert-Ermittlung zunächst dem Ausgangs-Gericht zu übertragen (etwa bei einem umfangreichen und komplizierten Verfahrensstoff, mit dem das Ausgangs-Gericht seit langem befasst und daher besonders vertraut ist). |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 4 W 4558/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | BGB §§ 459 ff.; c i c - Hinweispflicht des Verkäufers auf unsichere Rechtslage bzgl. der Verwendungsmöglichkeiten des Kaufgegenstandes 1. Der Verkäufer eines als Krankenfahrstuhl zugelassenen Kleinstkraftfahrzeuges hat den Käufer auf die Rechtsmeinung der zuständigen Verwaltungsbehörde hinzuweisen, nach der dieses Fahrzeug nicht fahrerlaubnisfrei gefahren werden darf. Unterläßt der Verkäufer diesen Hinweis, kann der Käufer aus den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß die Rückabwicklung des Vertrages verlangen, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der umstrittenen Rechtslage und der daraus resultierenden Probleme nicht gekauft hätte. 2. Wird der Käufer durch haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluß eines Vertrages veranlaßt, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann der Vermögensschaden darin liegen, daß die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 1 U 2428/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BErziehungsgeldG |
| Leitsatz: | Auf den Unterhaltsfreibetrag der nunmehrigen Ehefrau des Antragstellers ist das von dieser bezogene Erziehungsgeld nicht anzurechnen. |
| Volltext: OLG-NUERNBERG - Beschluss, 10 WF 4448/00 | |