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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 31.07.2002, Aktenzeichen: 4 U 391/02 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 U 391/02

Urteil vom 31.07.2002


Leitsatz:Beauftragt der Auslober eines Architektenwettbewerbs bei der Verwirklichung der Aufgabe keinen der Preisträger, sondern einen Dritten, so müssen die übergangenen Preisträger eventuelle Schadensersatzansprüche grundsätzlich gemeinsam geltend machen.

Zur eigenständigen Verfolgung ist ein Preisträger jedoch dann befugt, wenn der Auslober seine Bevorzugung vor den übrigen Preisträgern bereits konkret zu erkennen gegeben hatte, bevor er sich dann doch für einen Nicht-Preisträger entschied.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 661,
Verfahrensgang:LG Ansbach 2 O 1434/98 vom 19.12.2001

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