JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 31.07.2002, Aktenzeichen: 4 U 391/02
| Leitsatz: | Beauftragt der Auslober eines Architektenwettbewerbs bei der Verwirklichung der Aufgabe keinen der Preisträger, sondern einen Dritten, so müssen die übergangenen Preisträger eventuelle Schadensersatzansprüche grundsätzlich gemeinsam geltend machen. Zur eigenständigen Verfolgung ist ein Preisträger jedoch dann befugt, wenn der Auslober seine Bevorzugung vor den übrigen Preisträgern bereits konkret zu erkennen gegeben hatte, bevor er sich dann doch für einen Nicht-Preisträger entschied. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 661, |
| Verfahrensgang: | LG Ansbach 2 O 1434/98 vom 19.12.2001 |
Um den Volltext vom OLG-NUERNBERG – Urteil vom 31.07.2002, Aktenzeichen: 4 U 391/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-NUERNBERG - 31.07.2002, 4 U 391/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum