JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 31.03.2000, Aktenzeichen: 6 U 3817/99
| Leitsatz: | Eine aufgrund eines Unfalls gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente muß sich eine geschädigte Person in voller Höhe auf den Ersatzanspruch wegen unfallbedingter Einschränkung der Haushaltsführung anrechnen lassen, soweit der Haushalt für Familienmitglieder geführt wurde. Es gibt keinen anrechnungsfreien Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrente für die Beeinträchtigung der eigenen Haushaltsführung. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 842, BGB § 843, BGB § 249, |
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