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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 30.10.2000, Aktenzeichen: 5 U 319/00 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 U 319/00

Urteil vom 30.10.2000


Leitsatz:Der grundsätzlich dem Arzt obliegende Nachweis des Verständnisses der erfolgten Aufklärung eines fremdsprachigen Patienten kann auch durch Art und Umfang dessen eigener Angaben zu Erkrankung und Vorerkrankungen geführt werden; die Qualität des Sprachverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Wertung und deshalb einem Zeugenbeweis nicht zugänglich.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 833, BGB § 847,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 4 O 8004/97

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