JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 30.01.2007, Aktenzeichen: 1 U 2691/05
| Leitsatz: | Bei einem komplexen Betrugssachverhalt (hier: Anlagebetrug unter Nutzung eines Firmengeflechts) ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten, gestützt auf "erste Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft" oder die Kenntnis der Existenz von Haftbefehlen eine Schadensersatz- oder Feststellungsklage zu erheben. Die für den Beginn der Verjährungsfrist (hier: nach § 852 Abs. 1 aF BGB) erforderliche Kenntnis von Schaden und Schädiger liegt in einem solchen Fall erst bei Kenntnis des wesentlichen Ermittlungsergebnisses etwa durch Akteneinsicht in die Ermittlungsakten - vor. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 852 a.F., |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 1 O 11466/04 vom 16.11.2005 |
| Rechtskraft: | ja |
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