JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 29.05.2000, Aktenzeichen: 5 U 87/00
| Leitsatz: | BGB § 823 - ärztliche Aufklärungspflicht 1. Die Aufklärungsklärungspflicht über Risiken einer umfangreichen Operation gebietet im Regelfall keine Angabe der aus ihr resultierenden Sterblichkeitsrate. 2. Auf weniger belastende, risikoärmere Operationsmethoden muß nicht hingewiesen werden, wenn diese noch nicht hinreichend untersucht und erprobt sind und daher nicht als "verfahren der Wahl" gelten. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, |
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