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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 29.03.2000, Aktenzeichen: 12 U 33/00 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 12 U 33/00

Urteil vom 29.03.2000


Leitsatz:1. Die Vermietung von Gewerberäumen durch einen Gesellschafter an einen Konkurrenten am selben Ort rechtfertigt die in der Satzung vorgesehene Einziehung des Geschäftsanteils aus wichtigem Grund.

2. Bei einer Zwei-Personen-GmbH kann im Rechtsstreit über die Einziehung ein wichtiger Grund nachgeschoben werden.

3. Bei Prüfung der Berechtigung der Einziehung des Geschäftsanteils ist über die Angemessenheit der vertraglichen Abfindungsregelung nicht zu entscheiden.
Rechtsgebiete:GmbHG
Vorschriften:GmbHG § 34, GmbHG § 14,

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