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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 27.05.2002, Aktenzeichen: 5 U 4225/00 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 U 4225/00

Urteil vom 27.05.2002


Leitsatz:Übernimmt der ärztliche Vorstand eines Universitätsinstituts die dauernde Behandlung eines Patienten, der an einer seltenen (einmal pro 1 Million Geburten), in sein Fachgebiet fallenden, tödlichen Krankheit leidet, hat er den Patienten über eine neue im Laufe der Behandlung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften erörterte und dort als heilende Therapie erachtete Behandlungsmöglichkeit aufzuklären, insbesondere wenn diese Therapie schon erfolgreich angewandt wurde, während die vom Arzt bisher vorgenommene Therapie nur symptombezogen und zeitlich hinauszögernd wirkt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823,
Stichworte:ärztliche Aufklärungspflicht bei seltener tödlich verlaufender Krankheit hinsichtlich neuer Therapie,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 12 O 7867/96 vom 30.10.2000
Rechtskraft:ja

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