JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 27.04.2007, Aktenzeichen: 5 U 846/06
| Leitsatz: | 1. Der Erwerber eines Grundstücks kann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn er weiß, dass der Veräußerer dasselbe Grundstück bereits einem anderem Interessenten bindend zum Kauf angeboten hat. 2. Ein Sittenverstoß kann jedoch auch in einem solchen Fall nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände bejaht werden, bei der auch die seit Abgabe des Verkaufsangebots vergangene Zeit, die inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen Veränderungen und die Vertragstreue des Angebotsempfängers zu berücksichtigen sind. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 145, BGB § 826, |
| Verfahrensgang: | LG Regensburg 4 O 1915/05 vom 24.01.2006 |
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