JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 24.11.1998, Aktenzeichen: 3 U 2015/98
| Leitsatz: | § 3 UWG Beabsichtigt ein Gewerbetreibender, in einer Beilage zu einer Tageszeitung eine höherwertige Ware (hier: Autoradio zum Preis von 849,-- DM) besonders zu bewerben, muß er sich durch geeignete organisatorische Maßnahmen vergewissern, daß diese Ware rechtzeitig zur Verfügung steht. Er darf sich dabei nicht auf bloße Zusagen seines Lieferanten verlassen. Ergeben sich bei ihm Anhaltspunkte für eine nicht rechtzeitige Lieferung, muß er das Erscheinen der Beilage verhindern, auch wenn diese bereits gedruckt ist. OLG Nürnberg Urteil 24.11.1998 - 3 U 2015/98 - rechtskräftig nach Nichtannahmebeschluß des BGH vom 03. 11. 1999 - I ZR 52/99 1 HKO 7000/97 LG Nürnberg-Fürth |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, |
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