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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 23.01.2001, Aktenzeichen: 1 U 2428/00 



OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 1 U 2428/00

Urteil vom 23.01.2001


Leitsatz:BGB §§ 459 ff.; c i c - Hinweispflicht des Verkäufers auf unsichere Rechtslage bzgl. der Verwendungsmöglichkeiten des Kaufgegenstandes

1. Der Verkäufer eines als Krankenfahrstuhl zugelassenen Kleinstkraftfahrzeuges hat den Käufer auf die Rechtsmeinung der zuständigen Verwaltungsbehörde hinzuweisen, nach der dieses Fahrzeug nicht fahrerlaubnisfrei gefahren werden darf. Unterläßt der Verkäufer diesen Hinweis, kann der Käufer aus den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß die Rückabwicklung des Vertrages verlangen, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der umstrittenen Rechtslage und der daraus resultierenden Probleme nicht gekauft hätte.

2. Wird der Käufer durch haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluß eines Vertrages veranlaßt, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann der Vermögensschaden darin liegen, daß die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 459 ff.,

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