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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 22.10.2003, Aktenzeichen: 4 U 2515/02 



OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 U 2515/02

Urteil vom 22.10.2003


Leitsatz:1. Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers erstreckt sich - in eingeschränktem Umfang - auch auf Straßenbankette.

2. Auf einer engen Zufahrtsstraße zu einem Kieswerk mit Begegnungsverkehr von Kiestransportern müssen die Bankette vorsichtigen Ausweichmanövern beladener LKW standhalten. Allerdings müssen die Bankette jedenfalls im Randbereich nicht so befestigt sein, dass sie auch das Gewicht überschwerer Fahrzeuge (hier: Autokran von 48 t) aufnehmen können.

3. Es stellt einen zusätzlichen Fahrfehler dar, mit einem überschweren und einem hohen Schwerpunkt versehenen Fahrzeug auf dem Randbereich des Banketts, an das sich ein Graben anschließt, ohne zwingenden Grund stehen zu bleiben, weil dadurch das Nachgeben des Banketts noch begünstigt wird.
Rechtsgebiete:BGB, GG, BayStrWG
Vorschriften:BGB § 839 Abs. 1, GG Art. 34, BayStrWG Art. 72,
Verfahrensgang:LG Regensburg 6 O 1160/01 vom 18.06.2002

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