JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 17.05.2000, Aktenzeichen: 4 U 260/00
| Leitsatz: | 1) Zur Anpassung von Pachtverträgen, die nach bayerischem Landesrecht vor Inkrafttreten des BGB geschlossen wurden. 2) Eine Erhöhung des Pachtzinses kommt sowohl nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage wie nach § 315 BGB nur dann in Betracht, wenn sich wesentliche Umstände im Lauf der Zeit erheblich verändert haben; eine Korrektur eines bereits im ursprünglichen Vertrag angelegten Ungleichgewichts von Leistung und Gegenleistung ist auf diesem Weg nicht möglich. |
| Rechtsgebiete: | EGBGB, BGB |
| Vorschriften: | EGBGB Art. 170, EGBGB Art. 171, BGB § 242, BGB § 315, |
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