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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 17.04.2002, Aktenzeichen: 4 U 3972/01 



OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 U 3972/01

Urteil vom 17.04.2002


Leitsatz:1. Enthält bereits die Vergabe-Bekanntmachung die Aufforderung, zusammen mit dem Angebot auch näher beschriebene Eignungs-Nachweise vorzulegen, so genügt in der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine eher allgemein gehaltene Wiederholung dieser Aufforderung.

2. Der zusätzliche Hinweis, dass der Bieter "auf Verlangen" Referenz-Leistungen aus den letzten drei Jahren nennen und belegen müsse, entbindet ihn nicht von der Obliegenheit, entsprechend der Vergabe-Bekanntmachung seine Eignung ohne gesonderte Aufforderung schon bei Abgabe des Angebots nachzuweisen.

3. Hält die Vergabestelle die mit dem Angebot eingereichten Eignungs-Nachweise nicht für ausreichend, so kann sie zwar im Rahmen der Ausschreibungs-Bedingungen ergänzende Angaben nachfordern. Sie muss es aber nicht, sondern kann statt dessen den Eignungs-Nachweis als nicht geführt ansehen und das Angebot ausschließen.
Rechtsgebiete:VOB/A
Vorschriften:VOB/A § 8, VOB/A § 10, VOB/A § 17, VOB/A § 24, VOB/A § 25,
Verfahrensgang:LG Anbach 2 O 190/01

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