JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 17.04.2002, Aktenzeichen: 4 U 3972/01
| Leitsatz: | 1. Enthält bereits die Vergabe-Bekanntmachung die Aufforderung, zusammen mit dem Angebot auch näher beschriebene Eignungs-Nachweise vorzulegen, so genügt in der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine eher allgemein gehaltene Wiederholung dieser Aufforderung. 2. Der zusätzliche Hinweis, dass der Bieter "auf Verlangen" Referenz-Leistungen aus den letzten drei Jahren nennen und belegen müsse, entbindet ihn nicht von der Obliegenheit, entsprechend der Vergabe-Bekanntmachung seine Eignung ohne gesonderte Aufforderung schon bei Abgabe des Angebots nachzuweisen. 3. Hält die Vergabestelle die mit dem Angebot eingereichten Eignungs-Nachweise nicht für ausreichend, so kann sie zwar im Rahmen der Ausschreibungs-Bedingungen ergänzende Angaben nachfordern. Sie muss es aber nicht, sondern kann statt dessen den Eignungs-Nachweis als nicht geführt ansehen und das Angebot ausschließen. |
| Rechtsgebiete: | VOB/A |
| Vorschriften: | VOB/A § 8, VOB/A § 10, VOB/A § 17, VOB/A § 24, VOB/A § 25, |
| Verfahrensgang: | LG Anbach 2 O 190/01 |
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