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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 15.08.2008, Aktenzeichen: 5 U 29/08 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 U 29/08

Urteil vom 15.08.2008


Leitsatz:Bei Beschädigung eines fabrikneuen PKW, der vor weniger als 1 Monat zugelassen wurde und eine Laufleistung von weniger als 1.000 km aufweist, muss sich ein Geschädigter nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit der Erstattung einer Wertminderung verweisen lassen, wenn es sich um einen Schaden handelt, der sich nicht durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beseitigen lässt. Er kann Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens verlangen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 249,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth, 8 O 7237/07 vom 30.11.2007
Rechtskraft:ja

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