JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 4 U 372/01
| Leitsatz: | 1. Ist bei einem Reisemobil die Zuladungsmöglichkeit so beschränkt, dass sie für den gewöhnlichen Gebrauch des Fahrzeugs nicht ausreicht, so stellt dies einen Sachmangel dar, für den der Käufer Gewährleistung beanspruchen kann - es sei denn, der Verkäufer hatte den Käufer auf die geringe Zuladungsmöglichkeit hingewiesen. 2. Bei einem großen und luxuriösen Reisemobil ist eine Zuladungsmöglichkeit von nicht einmal 500 kg bis zum Erreichen des zulässigen Gesamtgewichts von 7,5 to unzureichend. 3. Der bei der Wandelung anzurechnende Gebrauchsvorteil eines Reisemobils berechnet sich im Regelfall nach der Formel Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer erwartete Gesamtlaufleistung |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 459, BGB § 462, BGB § 465, BGB a. F. § 346, |
| Stichworte: | Gewährleistung bei überschwerem Reisemobil, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 12 O 5603/00 |
| Rechtskraft: | ja |
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