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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 13.12.2000, Aktenzeichen: 4 U 4590/99 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 U 4590/99

Urteil vom 13.12.2000


Leitsatz:Schadensersatzleistungen nach Verkehrsunfall

1. Zu den erstattungsfähigen Heilungskosten und vermehrten Aufwendungen des Verletzten nach einem Unfall können auch Fahrtkosten gehören, etwa für notwendige Fahrten zum Arzt, zur Apotheke und zur Arbeitsstelle.

2. Erstattungsfähig sind in der Regel die (vom Fahrzeugtyp abhängigen) variablen Betriebskosten zuzüglich eines Zuschlags für die laufleistungsabhängige erhöhte Abnutzung (konkret: 0,30 DM/km für Opel Astra 1, 6).

3. 8.000 DM Schmerzensgeld für eine HWS-Distorsion mit langwierigem Heilungs-Prozess bei grobfahrlässigem Verhalten des Unfallverursachers.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 249, BGB § 847,

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