JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 11.03.2009, Aktenzeichen: 4 U 1624/08
| Leitsatz: | 1. Die Privilegierung von nahen, in Familiengemeinschaft lebenden Angehörigen beim gesetzlichen Forderungsübergang ist auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden. 2. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht - in Abgrenzung zu einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - nur dann, wenn die Verbindung der Beteiligten auf Dauer angelegt ist und eine gleichgelagerte Beziehung zu weiteren Personen ausschließt. 3. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Lebenspartner ein gemeinsames Kind haben oder eine wechselseitige Befugnis zur Verfügung über Vermögensgegenstände eingeräumt wurde. |
| Rechtsgebiete: | BayBG, VVG, SGB X |
| Vorschriften: | BayBG Art. 96, VVG a. F. § 67 Abs. 2, VVG n. F. § 86 Abs. 3, SGB X § 116 Abs. 6, |
| Verfahrensgang: | LG Amberg, 21 O 605/07 vom 10.07.2008 |
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