JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Urteil vom 10.03.2004, Aktenzeichen: 12 U 3873/03
| Leitsatz: | 1. Ist eine Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, wird eine Rechtsscheinhaftung nicht dadurch begründet, dass neben einer Kopie der Vollmachtsurkunde Formulare für die Kreditgewährung (hier: Selbstauskunft, Einziehungsermächtigung, Einverständnis zur Datenübermittlung an die Schufa, Erklärung zum Bankauskunftsverfahren) übersandt werden, die zwar vom nicht wirksam Vertretenen unterzeichnet sind, aber keinen Hinweis auf den Treuhänder enthalten. 2. Der kreditgebenden Bank, die ohne wirksame Anweisung des Treuhänders die Darlehensvaluta auf dessen Konto überweist, steht gegen den Anleger unter dem Gesichtspunkt der Befreiung von einer Verbindlichkeit (Einlageverpflichtung bei einem Immobilienfonds) kein Bereichungsanspruch zu. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 134, BGB §§ 171 ff, BGB § 812, RBerG Art. 1 § 1, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 10 O 2220/03 vom 14.08.2003 |
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