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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 4 U 1238/06 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 U 1238/06

Urteil vom 08.11.2006


Leitsatz:Der Empfänger von staatlichen Fördermitteln kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn ein Widerruf des Zuwendungsbescheides darauf beruht, dass gegen eine vom Zeitpunkt des Zuflusses der Gelder an bestehende Auflage (hier Schaffung von Dauerarbeitsplätzen) innerhalb des festgelegten Zeitraumes verstoßen wird. Es kommt nicht darauf an, ob die Mittel zweckgerichtet verwendet wurden und ob der Empfänger erst nach deren endgültigem Abfluss die Nichterfüllung der Auflage erkennen konnte.
Rechtsgebiete:VwVfG, BGB
Vorschriften:VwVfG § 49 a Abs. 2, BGB § 812, BGB § 818 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 19 O 12742/04 vom 21.04.2006
Rechtskraft:ja

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