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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGUrteil vom 02.02.2005, Aktenzeichen: 6 U 3751/03 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 U 3751/03

Urteil vom 02.02.2005


Leitsatz:Der Verkäufer eines Grundstücks ist verpflichtet, den Käufer darüber zu unterrichten, daß sich im Boden große Erdtanks befinden, welche die Grundstücksnutzung behindern können.

Unterläßt es eine juristische Person, das vorhandene Wissen über solche Erdtanks aktenmäßig festzuhalten und das aktenmäßige Wissen vor einem Grundstücksverkauf abzurufen, ist die unterbliebene Unterrichtung des Käufers über die bauliche Altlast als arglistig anzusehen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 166 Abs. 1, BGB § 241 Abs. 2, BGB § 280, BGB § 311 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Weiden 1 O 260/03 vom 02.09.2003

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