JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 30.09.2002, Aktenzeichen: 13 W 2914/02
| Leitsatz: | 1. Der streitige Einwand der Abgeltung, von Gewährleistungsansprüchen läßt das Rechtschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entfallen. 2. Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich innerhalb des den Grund des Verfahrens bildenden Rechtsverhältnisses der Parteien halten, in diesem Rahmen ihr Beweisthema in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit demjenigen des Antragstellers steht und durch die Erweiterung der Beweisaufnahme keine wesentliche Verzögerung eintritt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO §§ 485 ff, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 17 OH 4325/02 vom 22.07.2002 |
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