( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 30.08.2006, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 94/06 



OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 94/06

Beschluss vom 30.08.2006


Leitsatz:1. Eine unechte Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB liegt auch nach einer fotografischen Reproduktion des Originals mittels Farbkopierer (hier: Kopie eines Privatrezeptes zum Zwecke der Vorlage in der Apotheke als Originalrezept) vor (im Anschluss an BayObLGSt 1988, 30).

2. Der Täter gebraucht die unechte Urkunde (§ 267 Abs. 1, 3. Alt. StGB), wenn er die Reproduktion im Rechtsverkehr verwendet und dabei den Anschein einer Originalurkunde erwecken will.

3. Die Beweiswürdigung ist lückenhaft, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen. Das Revisionsgericht ist auch dann nicht an die Überzeugung des Tatrichters gebunden, wenn sich die Schlussfolgerung so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden Verdacht - begründen. Die Lückenhaftigkeit wie auch Letzteres stellen sachlich-rechtliche Mängel des Urteils dar.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 267 Abs. 1, StPO § 261,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NUERNBERG – Beschluss vom 30.08.2006, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 94/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-nuernberg/olg-nuernberg-beschluss-vom-30-08-2006-az-2-st-olg-ss-9406

"OLG-NUERNBERG - 30.08.2006, 2 St OLG Ss 94/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN