JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 30.04.2002, Aktenzeichen: 4 W 1171/02
| Leitsatz: | Scharfe, unter gewöhnlichen Umständen sogar überzogen formulierte Angriffe eines gerichtlichen Sachverständigen gegen die fachlichen Thesen einer Partei und des hinter ihr stehenden Privatgutachters rechtfertigen die Ablehnung des Sachverständigen dann nicht, wenn sie lediglich die Reaktion auf heftige Attacken der Partei darstellen, die ihm ihrerseits mit harschen Worten ("unsinnig", "willkürlich", "unprofessionell, ja geradezu hilfslos"), die Kompetenz auf seinem Fachgebiet abgesprochen hatte, - vorausgesetzt, die Entgegnung des Sachverständigen hält sich trotz aller Schärfe noch in einem angemessenen Rahmen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 406, ZPO § 97 Abs. 1, |
| Stichworte: | Ablehnung eines Sachverständigen wegen scharfer Angriffe, |
| Verfahrensgang: | LG Weiden 1 O 683/99 vom 14.03.2002 |
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