JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 30.03.2001, Aktenzeichen: 7 UF 2844/00
| Leitsatz: | Dem Umstand, daß der in Deutschland lebende Sohn eines dem islamischen Glauben angehörenden Vaters nach der Trennung der Eltern bei der nicht dieser Glaubensgemeinschaft angehörenden Mutter weder nach der islamischen noch nach einer sonstigen Religion erzogen wird, kommt im Rahmen der Kindeswohlprüfung keine entscheidend gegen die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter sprechende Bedeutung zu. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2, |
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