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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 30.01.2001, Aktenzeichen: 10 WF 124/01 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 10 WF 124/01

Beschluss vom 30.01.2001


Leitsatz:Anlass zur Klageerhebung über den vollen Unterhalt hat der Schuldner von Trennungsunterhalt auch dann gegeben; wenn er zwar einen Sockelbetrag bezahlt hat, der tatsächlich geschuldete Unterhalt jedoch erheblich höher ist und keinerlei Sicherung für die weitere Bezahlung bestand.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 93,

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