JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 30.01.2001, Aktenzeichen: 10 WF 124/01
| Leitsatz: | Anlass zur Klageerhebung über den vollen Unterhalt hat der Schuldner von Trennungsunterhalt auch dann gegeben; wenn er zwar einen Sockelbetrag bezahlt hat, der tatsächlich geschuldete Unterhalt jedoch erheblich höher ist und keinerlei Sicherung für die weitere Bezahlung bestand. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 93, |
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