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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 28.12.2001, Aktenzeichen: 4 W 3765/01 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 W 3765/01

Beschluss vom 28.12.2001


Leitsatz:Ein Schuldner, der eine sofort fällige Rechnung nicht unverzüglich bezahlt, nach 30 Tagen in Verzug gerät (§ 284 Abs. 3 BGB) und die Schuld auch danach noch geraume Zeit nicht begleicht, gibt Anlaß zur Erhebung der Klage (bzw. Einleitung eines Mahnverfahrens), ohne daß ihn der Gläubiger zuvor noch einmal zur Zahlung auffordern müßte.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 93, BGB § 284 Abs. 3,
Stichworte:Anlaß zur Klage wegen Zahlungsverzugs,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 1 O 7001/01

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