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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 9 WF 1667/08 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 9 WF 1667/08

Beschluss vom 27.01.2009


Leitsatz:1. Der Senat setzt den notwendigen Bedarf des minderjährigen Kindes, der gegebenenfalls durch das Kindergeld gedeckt werden muss mit der Folge, dass dieses insoweit nicht als Einkommen der bedürftigen Partei gewertet werden kann, mit dem Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 1 b ZPO, derzeit 270,00 ¤, gleich.

2. Gezahlte Kindergartenbeiträge können vom Einkommen der bedürftigen Partei grundsätzlich nur mit dem 50,00 ¤ übersteigenden Betrag abgezogen werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 115,
Verfahrensgang:AG Ansbach, 1 F 881/08 vom 28.10.2008

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