( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 25.10.2005, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 150/05 



OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 150/05

Beschluss vom 25.10.2005


Leitsatz:1. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich nicht, daß die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt.

2. a) Bei der gem. § 47 Abs. 1 StGB notwendigen Gesamtbetrachtung von Handlungs- und Erfolgsunwert kann ein Weniger an Erfolgsunrecht (Beutewert) durch ein Mehr an Handlungsunrecht (Neigung zu einschlägigen Taten, Nichtbeachtung diverser einschlägiger Strafen, Tatbegehung in laufender Bewährungszeit kurz nach letzter Verurteilung zu Freiheitsstrafe wegen gleichartiger Tat) ausgeglichen werden.

b) Ein zwingender Ausschluss der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen in Fällen der im Gesetz nicht erwähnten Fallgrupe des Diebstahls "absolut geringwertiger Sachen" trägt diesen - auch von Verfassungs wegen gebotenen - Differenzierungen nicht ausreichend Rechnung (Anschluss an BayObLG NJW 2003, 2926).
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB 47 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Nürnberg Fürth vom 19.04.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NUERNBERG – Beschluss vom 25.10.2005, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 150/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-nuernberg/olg-nuernberg-beschluss-vom-25-10-2005-az-2-st-olg-ss-15005

"OLG-NUERNBERG - 25.10.2005, 2 St OLG Ss 150/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN