Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 20.02.2006, Aktenzeichen: 4 W 100/06 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 W 100/06

Beschluss vom 20.02.2006


Leitsatz:1. Die Verpflichtung eines Sachverständigen nach § 407a Abs. 3 S. 3 ZPO, dem Gericht Mitteilung zu machen, wenn der angeforderte Kostenvorschuss erheblich überschritten zu werden droht, führt dazu, dass dieser beim Auftreten neuer, kostenträchtiger Umstände im Verlauf des Verfahrens eine erneute Vorschussanforderung veranlassen muss.

2. Unterlässt der Sachverständige dies und erbringt ohne ausdrückliche Zustimmung des Gerichts weitere, durch den Vorschuss nicht mehr gedeckte Leistungen, kann sein insoweit bestehender Gebührenanspruch gekürzt werden; er ist dann dafür beweisbelastet, dass die Parteien bei erfolgter Mitteilung seine weitere Tätigkeit veranlasst hätten.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 407 a Abs. 3, ZPO § 413,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 8 O 11999/03 vom 21.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NUERNBERG – Beschluss vom 20.02.2006, Aktenzeichen: 4 W 100/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-NUERNBERG - 20.02.2006, 4 W 100/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum