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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 18.09.2003, Aktenzeichen: 10 WF 2935/03 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 10 WF 2935/03

Beschluss vom 18.09.2003


Leitsatz:Weicht die zugestellte Ausfertigung von dem bei den Akten befindlichen Original ab, ist die vorgenommene Zustellung unwirksam. Es bedarf keiner Beschlussberichtigung; vielmehr kann der Beschluss im richtigen Wortlaut nochmals zugestellt werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 169, ZPO § 319,
Verfahrensgang:AG Regensburg 4 F 2123/02 vom 02.01.2003

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