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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 18.07.2001, Aktenzeichen: Ws 765/01 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: Ws 765/01

Beschluss vom 18.07.2001


Leitsatz:Einem Strafgefangenen ist es nicht verwehrt, einen abgelehnten Antrag auf Vollzugslockerungen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Das Recht auf Wiederholung eines abgelehnten Antrags findet seine Grenze erst bei der rechtsmissbräuchlichen Ausübung.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 109,
Verfahrensgang:LG Rgbg.i.Straubing StVK 111/98 (2)

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