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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 18.06.2009, Aktenzeichen: 1 Ws 289/09 



OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 1 Ws 289/09

Beschluss vom 18.06.2009


Leitsatz:Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Unternehmens kann einen Wirtschaftsprüfer wirksam von seiner Schweigepflicht entbinden, die gegenüber diesem Unternehmen besteht; eine (zusätzliche) Erklärung des früheren gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich. Schriftliche Unterlagen des Wirtschaftsprüfers unterliegen dann nicht mehr dem Beschlagnahmeverbot.

Die Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftsprüfers bezieht sich ausschließlich auf vertrauliche Informationen, die ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben von dem mit ihm in Vertragsbeziehung stehenden Unternehmen bekannt geworden sind.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 53 Abs. 2 S. 1, StPO § 97 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth, 12 KLs 507 Js 1811/07 vom 23.04.2009

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