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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 18.06.2001, Aktenzeichen: 6 W 1779/01 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 W 1779/01

Beschluss vom 18.06.2001


Leitsatz:Hat der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft in eigenem Namen ein selbständiges Beweisverfahren wegen Mängeln an der Wohnanlage beantragt, bleibt er Partei, auch wenn er abberufen wurde.

Der neue Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft kann in dieses Verfahren als Antragstellerin eintreten.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 27, ZPO § 263,
Verfahrensgang:LG Regensburg 6 OH 46/98

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