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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 18.06.2001, Aktenzeichen: 4 W 2053/01 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 W 2053/01

Beschluss vom 18.06.2001


Leitsatz:Aufwendungen der Partei eines Bauprozesses für die prozessbegleitende Fachbetreuung durch ein Ingenieurbüro sind als allgemeiner Prozessaufwand nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig. Das gilt auch dann, wenn das Ingenieurbüro für die Partei bereits vorprozessual tätig war und mit dem Sachverhalt daher besonders vertraut ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91,
Stichworte:Kosten einer prozessbegleitenden Fachbetreuung,
Verfahrensgang:LG Amberg 21 O 1147/99

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