Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 17.09.2007, Aktenzeichen: 3 U 196/07 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 3 U 196/07

Beschluss vom 17.09.2007


Leitsatz:1. Die Bezeichnung "deutsche City Post" für ein Unternehmen, das Postzustellerdienstleistungen anbietet, ist gegenüber der Marke "..." nicht verwechslungsfähig.

2. Wird ein Unterlassungsanspruch sowohl auf §§ 14, 15 MarkenG als auch auf §§ 5 Abs. 2 Nr. 3; 3 UWG gestützt, liegen zwei Streitgegenstände vor. Die Begründetheit beider Ansprüche ist jeweils gesondert zu prüfen. Das Bestehen des einen Anspruchs kann nicht mit der Erwägung offen gelassen werden, dass das Unterlassungsbegehren bereits wegen der Begründetheit des anderen Anspruchs gerechtfertigt ist.
Rechtsgebiete:MarkenG, UWG
Vorschriften:MarkenG § 14, MarkenG § 15, UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 3 O 10179/04 vom 20.12.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NUERNBERG – Beschluss vom 17.09.2007, Aktenzeichen: 3 U 196/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-NUERNBERG - 17.09.2007, 3 U 196/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum